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Energieausweis |
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Mit der Veröffentlichung der Energieeinsparverordnung
(EnEV) besteht nun für Hauseigentümer die |
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Pflicht, einen Energieausweis bei
Verkauf oder Vermietung dem Interessenten zur Verfügung zu
stellen. Der neue Eigentümer oder Mieter erhält mit dem
Energieausweis einen guten Überblick über den zu erwartenden
Energieverbrauch und damit auch über einen Teil der zu erwartenden
Nebenkosten. |
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Energieausweise gibt es als Verbrauchs-
oder Bedarfsausweis. Bei Verbrauchs-Ausweisen wird der |
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gemessene Energieverbrauch zugrunde
gelegt, bei Bedarfs- Ausweisen wird ein standardisiertes Nutzerverhalten
angenommen und die Gebäudehülle und Anlagentechnik vordergründig
bewertet. Zusätzlich enthält ein Energieausweis Empfehlungen
zu Energiesparmaßnahmen, die jedoch für den Eigentümer
unverbindlich sind und deren Umsetzung damit auch nicht vorgeschrieben
ist. |
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Energieausweise gibt es als Verbrauchs-
oder Bedarfsausweis. Bei |
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Verbrauchs-Ausweisen wird der gemessene Energieverbrauch
zugrunde gelegt, bei Bedarfs- Ausweisen wird ein standardisiertes
Nutzerverhalten angenommen und die Gebäudehülle und Anlagentechnik
vordergründig bewertet. Zusätzlich enthält ein Energieausweis
Empfehlungen zu Energiesparmaßnahmen, die jedoch für
den Eigentümer unverbindlich sind und deren Umsetzung damit
auch nicht vorgeschrieben ist. |
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Ursprünglich war für den Energieausweis ein
Energielabel |
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angedacht, dass optisch an die bekannten Energielabel
von Haushaltsgeräten angelehnt war. Diese Form hat sich letztendlich
aber nicht durchgesetzt. Als Energielabel wird im Energieausweis
ein flaches „Band“ verwendet, das als Beschriftung Energieklassen
(A-I), eine Bewertung von niedrig bis hoch oder eine Zahlenskala
(0-500) enthalten kann. |
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Was bringt Ihnen der Energieausweis? |
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Die Vorteile des Energiepasses
zeigen sich vor allem in Ihrem Geldbeutel. Hinter der EU- Gebäuderichtlinie
steht die Idee, gut gedämmte und mit moderner Heizungsanlage
ausgestattete Gebäude mit einem Wettbewerbsvorteil auszuzeichnen.
Entsprechend schneiden Gebäude mit hohem Energieverbrauch schlecht
ab. Berechtigte Hoffnung ist es, Gebäudeeigentümer schlecht
ausgestatteter Gebäude zu motivieren, energetische Sanierungen
an ihrem Gebäude vorzunehmen. Eigentümer können für
anstehende Modernisierungsmaßnahmen kosteneffiziente und sinnvolle
Empfehlungen im Energieausweis erhalten. Immerhin sind bei der Umsetzung
aller im Energiepass empfohlenen Maßnahmen Energieeinsparungen
bis zu 55% möglich. |
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Weitere Infos zum Energiepass: www.dena.de |
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Neuste Fördermittelsätze und Förderanträge
für Maßnahmen der Gebäudeenergieeinsparung sowie |
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zur Finanzierung oder Förderung von
Heizungs- und Solaranlagen erhalten Sie über folgende Internetseiten: |
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www.bafa.de |
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www.kfw.de |
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