ENERGIEPASS & Co.
 
Energieausweis  
     
Mit der Veröffentlichung der Energieeinsparverordnung (EnEV) besteht nun für Hauseigentümer die
   
Pflicht, einen Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung dem Interessenten zur Verfügung zu stellen. Der neue Eigentümer oder Mieter erhält mit dem Energieausweis einen guten Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauch und damit auch über einen Teil der zu erwartenden Nebenkosten.
     
 

Energieausweise gibt es als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Bei Verbrauchs-Ausweisen wird der

   

gemessene Energieverbrauch zugrunde gelegt, bei Bedarfs- Ausweisen wird ein standardisiertes Nutzerverhalten angenommen und die Gebäudehülle und Anlagentechnik vordergründig bewertet. Zusätzlich enthält ein Energieausweis Empfehlungen zu Energiesparmaßnahmen, die jedoch für den Eigentümer unverbindlich sind und deren Umsetzung damit auch nicht vorgeschrieben ist.

     
 
Energieausweise gibt es als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Bei
   

Verbrauchs-Ausweisen wird der gemessene Energieverbrauch zugrunde gelegt, bei Bedarfs- Ausweisen wird ein standardisiertes Nutzerverhalten angenommen und die Gebäudehülle und Anlagentechnik vordergründig bewertet. Zusätzlich enthält ein Energieausweis Empfehlungen zu Energiesparmaßnahmen, die jedoch für den Eigentümer unverbindlich sind und deren Umsetzung damit auch nicht vorgeschrieben ist.

   
Ursprünglich war für den Energieausweis ein Energielabel
 

angedacht, dass optisch an die bekannten Energielabel von Haushaltsgeräten angelehnt war. Diese Form hat sich letztendlich aber nicht durchgesetzt. Als Energielabel wird im Energieausweis ein flaches „Band“ verwendet, das als Beschriftung Energieklassen (A-I), eine Bewertung von niedrig bis hoch oder eine Zahlenskala
(0-500) enthalten kann.

   

 

 
Was bringt Ihnen der Energieausweis?  
 
Die Vorteile des Energiepasses zeigen sich vor allem in Ihrem Geldbeutel. Hinter der EU- Gebäuderichtlinie steht die Idee, gut gedämmte und mit moderner Heizungsanlage ausgestattete Gebäude mit einem Wettbewerbsvorteil auszuzeichnen. Entsprechend schneiden Gebäude mit hohem Energieverbrauch schlecht ab. Berechtigte Hoffnung ist es, Gebäudeeigentümer schlecht ausgestatteter Gebäude zu motivieren, energetische Sanierungen an ihrem Gebäude vorzunehmen. Eigentümer können für anstehende Modernisierungsmaßnahmen kosteneffiziente und sinnvolle Empfehlungen im Energieausweis erhalten. Immerhin sind bei der Umsetzung aller im Energiepass empfohlenen Maßnahmen Energieeinsparungen bis zu 55% möglich.
    Weitere Infos zum Energiepass: www.dena.de
     
   
 
Neuste Fördermittelsätze und Förderanträge für Maßnahmen der Gebäudeenergieeinsparung sowie
    zur Finanzierung oder Förderung von Heizungs- und Solaranlagen erhalten Sie über folgende Internetseiten:
 
www.bafa.de
 
www.kfw.de